Niemand muss mit
häuslicher Gewalt leben ...

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Wenn Sie geschlagen werden …

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Wenn Sie nicht nach Ihren Vorstellungen
leben dürfen …

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leben dürfen …

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Unser Hilfsangebot

Wen können wir aufnehmen?

Wir nehmen Frauen über 18 Jahre (und deren Kinder) auf, die von jeglicher Form von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind, unabhängig von Alter, Religion, Herkunft, sexueller Orientierung oder kultureller Weltanschauung.

Wir nehmen Frauen auf, die freiwillig in einem Frauenhaus leben möchten und sich entscheiden, ihre Lebenssituation aktiv zu ändern.

Wir sind offen für Frauen, die sich nicht der heterosexuellen Norm zugehörig fühlen und/oder sich innerhalb der LSBTTIQ-Begrifflichkeit wiederfinden.

Wir nehmen auch ältere Söhne bis 16 Jahre auf.

Wir haben barrierearme Wohnungen und können dadurch auch Personen mit körperlicher Beeinträchtigung aufnehmen. Dies setzt jedoch eine weitestgehend selbstständige Versorgung voraus.

Bei akuter Suchtproblematik oder akuter psychischer Erkrankung ist ein Aufenthalt ausgeschlossen.

... 1. Schritt

Kontaktaufnahme

Wenn Sie unsere Unterstützung und/oder Schutz in unserem Haus in Anspruch nehmen wollen, können Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail schreiben und über Ihre Situation berichten.

Wir werden Sie über Ihre Möglich­­keiten aufklären, z.B. welche Rechte Sie im Rahmen des Gewalt­schutzgesetzes haben oder auch darüber, wie unsere Unterstützung aussehen kann.

... 2. Schritt

Erstgespräch

Wenn Sie zu uns kommen wollen, findet immer zuerst ein ambulantes Kontaktgespräch statt. Dabei informieren wir Sie, wie das Leben im AWO Frauen- und Kinderschutzhaus ist, welche Regeln im Haus beachtet werden müssen, wovon Sie leben werden, usw …

Wir wissen, wie wichtig es ist, schnell zu reagieren. Deshalb findet das Kontaktgespräch zeitnah statt. Erst danach ist eine Aufnahme in unserer Einrichtung möglich.

Damit unser Haus anonym bleibt, findet das Kontaktgespräch nicht in unserem Haus, sondern an einem verabredeten Treffpunkt statt.

... 3. Schritt

Entscheidung zum weiteren Weg

Sollten wir gemeinsam zu dem Ergebnis kommen, dass eine Aufnahme im Frauen- und Kinderschutzhaus sinnvoll ist, werden wir dies ganz konkret mit Ihnen planen.

Eventuell kommen wir zu dem Ergebnis, dass andere Maßnahmen oder eine Weitervermittlung zu anderen Hilfsangeboten hilfreich sind. Auch hierbei werden Sie solange unterstützt, wie es nötig ist.

Checkliste

Was sollten Sie bestenfalls mitbringen?

  1. Ausweise, Pässe und/oder Aufenthaltstitel
  2. Heirats- und Geburtsurkunden
  3. Krankenversicherungskarte (auch für die Kinder)
  4. Sozialversicherungsausweis und Lohnsteuernummer
  5. Persönliche Kontounterlagen (EC-Karte, Kontoauszüge mind. der letzten 3 Monate)
  6. Unterlagen zur bisherigen Wohnsituation, z.B. Mietvertrag
  7. Schlüssel der Wohnung
  8. Handyunterlagen, z.B. Vertragsunterlagen
  9. Adressbücher
  10. Kleidung
  11. Hygieneartikel
  12. Lieblingsspielzeug der Kinder
  13. Schulsachen der Kinder
  14. evtl. notwendige Medikamente
  15. Arbeitsvertrag, Lohnzettel , Bescheide von Behörden, z.B. Kindergeldnachweise, Leistungsbescheide
  16. Sorgerechtsbescheinigungen / Umgangsregelungen / Vaterschaftsanerkennung
  17. Impfpässe
  18. Untersuchungshefte der Kinder
  19. Zeugnisse, Ausbildungsnachweise
  20. Versicherungsnachweise
  21. Bargeld (wenn möglich)

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