Fragen & Antworten (FAQ) auf einen Blick
Viele Frauen und Kinder können sich unter einem Frauenhaus nichts vorstellen und sind dadurch verunsichert. Wir haben deshalb die meist gestellten Fragen und unsere Antworten dazu gesammelt und hier aufgeführt. Generell gilt jedoch: Sollten Sie trotzdem noch Fragen haben, können Sie sich jederzeit und unverbindlich bei uns melden.
Muss ich meinen Namen nennen, wenn ich im Frauenhaus anrufe?
Wie bereite ich am besten meine Flucht vor?
Bereiten Sie, wenn möglich, eine Tasche mit den wichtigsten Dingen und Unterlagen vor. Vielleicht gibt es einen Raum im Keller, wo Sie die Sachen unauffällig verstecken können.
Wie lange lebe ich voraussichtlich im Frauenhaus?
Wovon soll ich leben? Kommen Kosten auf mich zu?
Wenn Sie kein Geld zur Verfügung haben helfen wir Ihnen gleich zu Beginn Sozialleistungen zu beantragen.
Wer arbeitet im Frauenhaus?
Es gibt daneben auch noch andere Personen, die unser Team unterstützen, wie z.B. eine Hauswirtschaftskraft.
Kann ich Kontakt zu wichtigen Bezugspersonen halten?
Telefonate, E-Mail-Kontakte und Treffen mit vertrauten Personen sind aber durchaus möglich.
Wie sieht eigentlich das Zusammenleben mit den anderen Frauen und Kindern aus?
Die anderen Räume, wie Wohnzimmer, Bad, Küche werden gemeinschaftlich genutzt und sauber gehalten. Es gibt zudem auch schöne Außenbereiche.
Gibt es Gründe, dass ich aus dem Frauenhaus ausziehen muss?
Dies ist z.B. der Fall, wenn wissentlich unsere Anonymität gefährdet wird, z.B. mit der Weitergabe unserer Adresse.
Muss ich nach dem Frauenhaus alles alleine machen oder wird mir dann auch noch geholfen? Wie geht es nach dem Frauenhaus weiter?
Wenn ich doch wieder zurückgehe, bekomme ich dann nie wieder Hilfe von einem Frauenhaus?
Viele Frauen brauchen mehr als einen Trennungsversuch. Es ist eben nicht leicht, aus der Gewaltspirale herauszukommen.
Darf ich mein Handy weiterhin benutzen?
Sie können allerdings unsere hausinternen Geräte, wie PCs/Internet usw., nutzen. Außerdem stellen wir Ihnen bei Bedarf ein Handy ohne Internetfunktion zur Verfügung.
Kann ich auch Unterstützung bekommen, ohne im Frauenhaus zu leben?
Wir begleiten Sie dann z.B. auch bei Maßnahmen im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes.