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häuslicher Gewalt leben ...

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Fragen & Antworten (FAQ) auf einen Blick

Viele Frauen und Kinder können sich unter einem Frauenhaus nichts vorstellen und sind dadurch verunsichert. Wir haben deshalb die meist gestellten Fragen und unsere Antworten dazu gesammelt und hier aufgeführt. Generell gilt jedoch: Sollten Sie trotzdem noch Fragen haben, können Sie sich jederzeit und unverbindlich bei uns melden.

Muss ich meinen Namen nennen, wenn ich im Frauenhaus anrufe?

Nein, eine unverbindliche Beratung kann anonym stattfinden. Alle Daten, die wir von Ihnen bekommen, unterliegen außerdem streng dem Datenschutz und der Schweigepflicht.

Wie bereite ich am besten meine Flucht vor?

Erzählen Sie niemandem von Ihrem Vorhaben. Die größte Gefahr besteht darin, dass die gewalttätige Person von Ihrem Plan erfährt.

Bereiten Sie, wenn möglich, eine Tasche mit den wichtigsten Dingen und Unterlagen vor. Vielleicht gibt es einen Raum im Keller, wo Sie die Sachen unauffällig verstecken können.

Wie lange lebe ich voraussichtlich im Frauenhaus?

Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Die meisten Frauen leben zwischen 4 und 9 Monaten bei uns.

Wovon soll ich leben? Kommen Kosten auf mich zu?

Wenn Sie Geld verdienen, tragen Sie eventuell selbst die Unterkunftskosten für die Zeit des Aufenthaltes.

Wenn Sie kein Geld zur Verfügung haben helfen wir Ihnen gleich zu Beginn Sozialleistungen zu beantragen.

Wer arbeitet im Frauenhaus?

In unserem Haus arbeiten weibliche Sozialarbeiterinnen/Sozialpädagoginnen, die sich regelmäßig fort- und weiterbilden. Wir kennen uns in rechtlichen und psychosozialen Themen sehr gut aus.

Es gibt daneben auch noch andere Personen, die unser Team unterstützen, wie z.B. eine Hauswirtschaftskraft.

Kann ich Kontakt zu wichtigen Bezugspersonen halten?

Generell unterstützen wir Kontakte, die für Sie hilfreich erscheinen. Wir müssen dies jedoch immer individuell besprechen und darauf achten, dass dadurch die Anonymität der Einrichtung nicht gefährdet wird.

Telefonate, E-Mail-Kontakte und Treffen mit vertrauten Personen sind aber durchaus möglich.

Wie sieht eigentlich das Zusammenleben mit den anderen Frauen und Kindern aus?

Wir haben mehrere Wohnungen, in denen mehrere Personen zusammenleben. Jede Frau hat für sich (mit oder ohne Kinder) ein eigenes Zimmer und kann dieses auch abschließen.

Die anderen Räume, wie Wohnzimmer, Bad, Küche werden gemeinschaftlich genutzt und sauber gehalten. Es gibt zudem auch schöne Außenbereiche.

Gibt es Gründe, dass ich aus dem Frauenhaus ausziehen muss?

Wenn ein gravierender Regelverstoß begangen wird, kann es vorkommen, dass wir den Aufenthalt in unserem Haus beenden.

Dies ist z.B. der Fall, wenn wissentlich unsere Anonymität gefährdet wird, z.B. mit der Weitergabe unserer Adresse.

Muss ich nach dem Frauenhaus alles alleine machen oder wird mir dann auch noch geholfen? Wie geht es nach dem Frauenhaus weiter?

Wir bieten eine individuelle Nachbetreuung an, wenn Sie dies möchten. Diese ist zeitlich nicht begrenzt, gilt jedoch nur für Frauen, die im Landkreis verbleiben und nicht zurück in die gewaltgeprägte Situation gehen.

Wenn ich doch wieder zurückgehe, bekomme ich dann nie wieder Hilfe von einem Frauenhaus?

Doch. Ein Rückgang in das gewaltgeprägte Umfeld schließt eine weitere Unterstützung nicht aus. Wir möchten Sie sogar ermutigen, sich wieder zu melden, wenn der Versuch scheitert.

Viele Frauen brauchen mehr als einen Trennungsversuch. Es ist eben nicht leicht, aus der Gewaltspirale herauszukommen.

Darf ich mein Handy weiterhin benutzen?

Nein. Sie können eigene internetfähige Geräte (Smartphones, Laptops, Tablets, Spielkonsolen, Smartwatches, usw.) während des gesamten Aufenthaltes bei uns nicht benutzen. Die Gefahr, darüber geortet oder ausfindig gemacht zu werden, ist zu groß. Wir wollen Ihnen bestmöglichen Schutz bieten.

Sie können allerdings unsere hausinternen Geräte, wie PCs/Internet usw., nutzen. Außerdem stellen wir Ihnen bei Bedarf ein Handy ohne Internetfunktion zur Verfügung.

Kann ich auch Unterstützung bekommen, ohne im Frauenhaus zu leben?

Ja. Wir begleiten auch Frauen in ambulanter Form, auf ihrem Weg aus der Gewalt. Manchmal ist eine Aufnahme in unserem Haus nicht zwingend notwendig, z.B. wenn Sie bereits in einer eigenen Wohnung leben und rechtliche Maßnahmen für Ihre Sicherheit benötigen.

Wir begleiten Sie dann z.B. auch bei Maßnahmen im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes.

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